2 Zimmer 61,45m² – Krossener Str., Friedrichshain, WBS, ab 15.09.2026

Zurzeit steht folgendes Wohnungsangebot in der Krossener Str. zur Verfügung ab 15.09.2026.
Die Wohnung darf ausschließlich an Empfänger:innen eines WBS 100 od. 140 vergeben werden. Bitte beachten Sie dafür die weiterführenden Bestimmungen, siehe unten, insb. für Einzelpersonen.

Daten:
61,45 m²
VH, 1. OG
2 Zimmer
1 Küche
1 Bad mit WC
1 Flur

495,29 € NKM
ca. 80 € mtl. umlagefähige Betriebskosten
ca. 65 € mtl. Heizkostenvorauszahlung
Gesamt: 640,29 € mtl. 

Voraussetzungen:
Die Bewerbung auf und Überlassung einer Genossenschaftswohnung setzt den Erwerb der Mitgliedschaft in der DIESE eG voraus sowie die zusätzliche Zeichnung und Erbringung der satzungsgemäßen wohnungsbezogenen Pflichtanteile. Die Höhe der Pflichtanteile beträgt derzeit 800,- Euro pro m², wobei immer auf volle 2 qm der Wohnung aufgerundet wird. Die Summe der Anteile für diese Wohnung beläuft sich auf 49.600 .

Die Finanzierung kann bei gegebener Kreditwürdigkeit mit WBS-Berechtigung über einen zinslosen Förderkredit der IBB mit einer Laufzeit von 20 Jahren oder mit einem Kredit der KfW erfolgen.

Anzahlung von Anteilen: Zur Vertragsunterzeichnung müssen die wohnungsbezogenen Pflichtanteile vollständig eingezahlt sein.

WBS-Berechtigung und Vorgaben:

Wir dürfen ausschließlich Empfänger*innen eines WBS 100 oder 140 berücksichtigen. Bitte beachten Sie die weiterführenden Vorgaben zum WBS:

Für Einzelpersonen:
Für eine Person gilt nach den Bestimmungen des Landes Berlin grundsätzlich eine maximale Wohnfläche von 50 m². Da diese Wohnung größer ist, kann sie von einer Einzelperson nur bezogen werden, wenn ein WBS 100 oder 140 mit einem erweiterten Wohnbedarf anerkannt wurde.

Ein solcher zusätzlicher Wohnraumbedarf kann zum Beispiel aus beruflichen Gründen (z. B. notwendiges Arbeitszimmer), aufgrund einer Behinderung, gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder anderer besonderer persönlicher Härten anerkannt werden. Darüber entscheidet das zuständige Wohnungsamt.

Für mehrere Personen:
Für mehrere Personen muss ein gemeinsamer WBS beantragt werden. Einen gemeinsamen WBS können Ehepaare, eingetragene Lebenspartner, unverheiratete Paare (mit Partnerschaftserklärung) sowie verwandte Personen beantragen.

WGs erhalten nach den derzeitigen Bestimmungen des Landes Berlin keinen WBS.

Bei Interesse schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsformular an: wohnen[at]diese-eg.de

Bewerbungsformular Bestandswohnung  

Zimmer 1
 
Zimmer 2 mit und ohne Hochbett
 
Küche
 
Bad
 
Flur
 
Balkon