Bitte beachten Sie die Bestimmungen zum WBS, s.u.!
Zurzeit steht folgendes Wohnungsangebot ab regulär 2 Personen (ausschließlich mit WBS 100 oder 140) in der Krossener Str. zur Verfügung. Für Einzelpersonen, die sich auf die Wohnung bewerben möchten, gelten besondere WBS-Bedingungen (s.u.). Bitte beachten Sie diese vor Ihrer Bewerbung. Voraussichtlich ab 01. Mai 2024
61,07 m², VH, 2. OG 2 Zimmer 1 Küche 1 Bad mit WC NKM: 540,21 € Umlagefähige Betriebskosten: ca. 104 € mtl. Heizkostenvorauszahlung: ca. 154 € mtl. Gesamt: ca. 798,21 € mtl.
Voraussetzungen: Die Bewerbung auf und Überlassung einer Genossenschaftswohnung setzt den Erwerb der Mitgliedschaft in der DIESE eG voraus sowie die zusätzliche Zeichnung und Erbringung der satzungsgemäßen wohnungsbezogenen Pflichtanteile. Die Höhe der Pflichtanteile beträgt derzeit 600,- Euro pro m². Die Summe der Anteile für diese Wohnung beläuft sich auf 36.600 €.
Die Finanzierung kann bei gegebener Kreditwürdigkeit mit WBS-Berechtigung über einen zinslosen Förderkredit der IBB mit einer Laufzeit von 20 Jahren erfolgen.
WBS-Berechtigung und Vorgaben: Wir können ausschließlich Empfänger*innen eines WBS 100 oder 140 berücksichtigen. Bitte beachten Sie die weiterführenden Vorgaben zum WBS. „Grundsätzlich gilt Folgendes: Je ein Wohnraum für den Wohnberechtigten und jeden seiner mitziehenden Angehörigen.“
Wichtig für eine Person: Eine Person darf regulär nur eine 1 1/2- oder 2 Zimmer-Wohnung mit einer Gesamtwohnfläche bis zu 50 m² beziehen. Wenn Sie sich als Einzelperson gerne auf diese Wohnung bewerben möchten, müssen Sie daher einen WBS mit erweitertem Wohnbedarf besitzen, der dazu berechtigt, eine Wohnung zu beziehen, die größer als 50 m² ist. Siehe dazu: „Im Einzelfall kann wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse oder zur Vermeidung besonderer Härten zusätzlicher Wohnraum anerkannt werden.“ Beispiele sind auf der Website https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mieterfibel/de/mf_wbs.shtml genannt.
Wichtig für Lebensgemeinschaften: Menschen in „auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften“ müssen einen gemeinsamen WBS über das Formular BauWohn 550 beantragen: https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/Wohnen/berlin/BW550/index
Wichtig für WGs: WGs erhalten nach den derzeit geltenden Bestimmungen des Landes Berlin keinen WBS.
Anzahlung von Anteilen: Zur Vertragsunterzeichnung müssen die wohnungsbezogenen Pflichtanteile vollständig eingezahlt sein.
Wohnungsvergabe: Wenn es die Hausgemeinschaft wünscht, werden 2-3 Bewohner*innen des Hauses in die Entscheidung über die Auswahl der neuen Nutzer*innen mit einbezogen. Wir laden Bewerber*innen für ein kurzes Kennenlernen mit dem Komitee ein und ermöglichen bei der Gelegenheit die Besichtigung der Wohnung.
Bei Interesse schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsformular an: wohnen[at]diese-eg.de